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Neue Werkstatthalle am Standort Meppen nimmt formen an
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gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung (ersetzt die frühere Doppelkarte)
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen
Gebrauchtwagen
gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung (ersetzt die frühere Doppelkarte)
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen
bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegunsbescheinigung
Nachweis der gültihen Haupt- und Abgasuntersuchung